Was kosten Spitex-Leistungen?
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt pflegerische Spitex-Dienstleistungen. Hauswirtschaftliche Leistungen werden teilweise durch die Zusatzversicherungen abgedeckt. Bitte klären und beantragen Sie allfällige Ansprüche direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Aus der obligatorischen Grundversicherung werden folgende Leistungen rückerstattet:
Voraussetzung für die Rückerstattung:
Leistungsauftrag
Als ihre Spitex rechtes Limmattal erbringen wir unsere Dienstleistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden Oberengstringen, Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil (inkl. Fahrweid) und Oetwil a. d. L. des Administrativvertrages und weiteren gesetzlichen Grundlagen. Wir erfüllen ausserdem die Richtlinien und Empfehlungen unserer Dachorganisationen Spitex Verband Schweiz und Spitex Verband Kanton Zürich.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung
Für unsere Pflegeleistungen braucht es immer eine ärztliche Verordnung. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin stellt eine solche Verordnung aus. Wir stellen die Spitex-Verordnungen direkt den Krankenkassen zu.
Akut- und Übergangspflege (AÜP)
Bei einem Krankenhausaufenthalt stellt der Krankenhausarzt für die Akut- und Übergangspflege eine Verordnung für die ersten 14 Tage nach der Krankenhausentlassung aus.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wichtig zu wissen
Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse über Ihre individuelle Situation.
Unsere Tarife
Annullation/Terminabsagen
Bitte sagen Sie einen Termin mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Nicht eingehaltene Termine und Einsätze werden von uns in Rechnung gestellt.