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Tarife

Was kosten Spitex-Leistungen?

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt pflegerische Spitex-Dienstleistungen. Hauswirtschaftliche Leistungen werden teilweise durch die Zusatzversicherungen abgedeckt. Bitte klären und beantragen Sie allfällige Ansprüche direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Aus der obligatorischen Grundversicherung werden folgende Leistungen rückerstattet:

  • Abklärung und Beratung
  • Untersuchung und Behandlung
  • Grundpflegeleistungen

 

Voraussetzung für die Rückerstattung:

  • Krankenkassen verlangen einen ärztlichen Spitex-Auftrag.
  • Eine Spitex-Fachperson klärt den Bedarf an Hilfe und Pflege ab und gibt den voraussichtlichen Aufwand für Hilfe und Pflege an.

 

Leistungsauftrag

Als ihre Spitex rechtes Limmattal erbringen wir unsere Dienstleistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden Oberengstringen, Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil (inkl. Fahrweid) und Oetwil a. d. L. des Administrativvertrages und weiteren gesetzlichen Grundlagen. Wir erfüllen ausserdem die Richtlinien und Empfehlungen unserer Dachorganisationen Spitex Verband Schweiz und Spitex Verband Kanton Zürich.

 

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung

Für unsere Pflegeleistungen braucht es immer eine ärztliche Verordnung. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin stellt eine solche Verordnung aus. Wir stellen die Spitex-Verordnungen direkt den Krankenkassen zu.

 

Akut- und Übergangspflege (AÜP)

Bei einem Krankenhausaufenthalt stellt der Krankenhausarzt für die Akut- und Übergangspflege eine Verordnung für die ersten 14 Tage nach der Krankenhausentlassung aus.

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wichtig zu wissen

  • Hauswirtschaftliche Leistungen wie auch Betreuung und Begleitung sind keine Pflichtleistungen der Grundversicherung.
  • Die Zusatzversicherung erstattet einen Teil der hauswirtschaftlichen Kosten durch die Zusatzversicherung.

 

Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse über Ihre individuelle Situation.

 

Unsere Tarife

  • Die Leistungen für Langzeitpflege und Akut- und Übergangspflege rechnen wir in 5-Minuten-Einheiten ab, hauswirtschaftliche Leistungen in 15-Minuten-Einheiten.
  • Für besondere Dienstleistungen, wie das Abholen von Medikamenten in der Apotheke, berechnen wir pauschal 25 Franken pro Botengang.
  • Als Mitglied des Spitex-Vereins erhalten Sie eine Ermässigung von 3 Franken pro Stunde auf hauswirtschaftliche Leistungen.

 

Annullation/Terminabsagen

Bitte sagen Sie einen Termin mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Nicht eingehaltene Termine und Einsätze werden von uns in Rechnung gestellt.

 

 

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